Klare und faire Kostenstruktur

Abrechnung und Erstattung

Die Kosten für psychotherapeutische Leistungen in meiner Praxis richten sich nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP). Die Abrechnung erfolgt in der Regel mit dem 2,3-fachen Satz, wobei sich das Honorar für eine 50-minütige Sitzung aktuell (Stand Juli 2024) auf zwischen 134,07 Euro und 167,58 Euro beläuft – abhängig vom Therapierahmen (z. B. Akut-, Kurzzeit- oder Langzeittherapie) und der konkreten Leistung (z. B. psychotherapeutische Sprechstunde, Probatorik, Therapie).
Verwendete GOP-Ziffern: A812, 870, A801.

Die Rechnungsstellung erfolgt monatlich. Unabhängig von der Erstattung durch Ihre Krankenversicherung oder andere Kostenträger sind Sie als Patient verantwortlich für die fristgerechte Zahlung der Rechnung.

Private Krankenversicherung / Beihilfe / Heilfürsorge

Private Krankenversicherungen, die Beihilfe sowie die Heilfürsorge (z. B. für Soldaten der Bundeswehr) übernehmen in der Regel die Kosten für Psychotherapie. Bitte erkundigen Sie sich vorab bei Ihrem Versicherer, wie viele Sitzungen in Ihrem individuellen Vertrag erstattungsfähig sind, und lassen Sie sich ggf. die notwendigen Formulare zusenden.
Für die Heilfürsorge der Bundeswehr benötigen Sie z. B. den Sanitätsvordruck San/Bw/218, den Sie über Ihre Truppenärztin bzw. Ihren Truppenarzt erhalten.

Selbstzahler


Selbstverständlich können Sie die Kosten für eine Psychotherapie auch selbst übernehmen. In diesem Fall ist keine Antragstellung bei der Krankenversicherung erforderlich, es erfolgt auch keine Datenweitergabe an Dritte. Die Abrechnung erfolgt analog zur GOP, der aktuelle Satz pro Sitzung beträgt 153,02 Euro (GOP 870; 3,5-facher Satz).

Gesetzliche Krankenversicherung


Als Privatpraxis verfüge ich über keine Kassenzulassung. In begründeten Ausnahmefällen kann die gesetzliche Krankenkasse im Rahmen des Kostenerstattungsverfahrens die Behandlungskosten übernehmen. Bitte informieren Sie sich hierzu direkt bei Ihrer Krankenkasse und beachten Sie, dass ein solcher Antrag mit zusätzlichem organisatorischen Aufwand verbunden ist.

Coaching

Coaching-Leistungen werden nicht von gesetzlichen oder privaten Krankenkassen übernommen. Das Honorar beträgt 190 Euro pro 50 Minuten.
Coaching ist eine berufsbezogene oder persönliche Unterstützung zur Klärung von Zielen, Entwicklung von Handlungsspielräumen oder zur Begleitung in Veränderungsprozessen und stellt keine heilkundliche Psychotherapie dar.